Flugbetriebsordnung

Regeln für die Benutzung der Motorflugzeuge des FCM 
Mit der Inbetriebnahme eines Clubflugzeuges erkennt der Flugzeugführer (Pilot) die folgenden Regeln verbindlich an !

1. Berechtigung

Jedes aktive oder Gastmitglied ist berechtigt, die clubeigenen Flugzeuge zu fliegen, wenn

  • der Jahresbeitrag als aktives Mitglied entrichtet ist,
  • der monatliche Beitrag für eine Gastmitgliedschaft (max. Laufzeit 12 Monate) entrichtet ist,
  • die gesetzlichen Anforderungen (gültige Berechtigung, erforderliche Einweisung oder Vertrautmachung etc.) erfüllt sind

und außerdem als zusätzliche Anforderung des FCM

  • eine Überprüfung durch einen Überprüfungsberechtigten des Clubs erfolgt ist; die Überprüfung ist zu wiederholen, wenn das Mitglied innerhalb der vorausgegangenen 90 Tage ein entsprechendes Flugzeug aus der Flotte des FCM nicht als verantwortlicher Pilot geflogen hat.

Zeigt sich, dass ein Vereinsmitglied in seinen fliegerischen Fähigkeiten nachgelassen hat, so kann der Vorstand eine Überprüfung durch einen Überprüfungsberechtigten des FCM verlangen. Kommt das Mitglied der Aufforderung nicht nach oder bestätigt die Überprüfung, dass es die vereinsinternen Qualifikationsanforderungen nicht erfüllt, ist der Vorstand berechtigt, es von der Nutzung der clubeigenen Flugzeuge auszuschließen.

Dieser Ausschluss kann auch erfolgen, wenn ein Mitglied gegen rechtliche Vorschriften oder Anweisungen des FCM verstößt (siehe § 7 „Sanktionen“).

Überprüfungsberechtigt für FCM Flugzeuge sind die vom Vorstand bestimmten Fluglehrer oder Einweisungsberechtigte (siehe Anhang).

2. Pflichten des Piloten

Als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (Pilot) gilt der auf dem linken vorderen Sitz sitzende Pilot. Dies gilt auch, wenn ein zweites Besatzungsmitglied als Safety mitfliegt. Nur bei Einweisungen auf das Flugzeugmuster ist der rechts sitzende Fluglehrer oder Einweisungsberechtigte der verantwortliche Pilot. Die Verantwortung des Piloten erlischt erst, wenn ein anderer Pilot den linken Sitz übernommen hat oder das Flugzeug wieder ordnungsgemäß in Aachen hangariert worden ist.

Der Pilot hat vor dem Flugantritt eine Reservierung auf dem Online-Reservierungssystem durchzuführen (siehe § 5 „Reservierung“) und dafür Sorge zu tragen, dass er alle notwendigen Vorbereitungen durchgeführt hat und er im Besitz der vorgeschriebenen und gültigen Lizenzen ist. Vor dem Start hat er die vorgeschriebenen Innen- und Außenchecks (Checkliste) durchzuführen. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung der Kontrollintervalle (Bordbuch).

Das Flugzeug ist entsprechend den Vorgaben des Herstellers (Betriebshandbuch) zu führen. Das Rauchen ist in allen Clubflugzeugen untersagt. Die Mitnahme von Tieren ist prinzipiell untersagt. In begründeten Fällen kann durch den Vorstand eine Ausnahme erteilt werden. Voraussetzung ist allerdings eine entsprechende Transportbox und es ist sicherzustellen, dass das Flugzeug nicht verschmutzt werden kann.

Der Pilot ist dafür verantwortlich, dass das Flugzeug nach der Landung ordnungsgemäß abgestellt wird. Steht bei der Übernachtung auf auswärtigen Flugplätzen kein Hallenplatz zu Verfügung, hat er dafür zu sorgen, dass das Flugzeug ausreichend gesichert ist und die Ruder verriegelt sind.

Nach dem Flug ist der Pilot verpflichtet, die Stirnflächen des Flugzeuges (Flügelvorderkante, Motorverkleidung mit Propeller, Frontscheibe, Leitwerksvorderkanten, Radverkleidung) sachgemäß zu reinigen. Dazu gehört auch der Innenraum. Wurde das Flugzeug vom Vorbenutzer nicht ausreichend gereinigt, ist dies dem Vorstand bzw. Flugzeugpaten zu melden.

Die Kopfhörer dürfen nicht auf dem Panel abgelegt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass die Windschutzscheibe zerkratzt wird.

An dem Flugzeug festgestellte oder von ihm verursachte Mängel hat der Pilot unverzüglich dem Vorstand zu melden. Darüber hinaus ist im Bordbuch ein Einlegezettel mit der Mängelbeschreibung zu hinterlegen.
Schwerwiegende, insbesondere sicherheitsrelevante Mängel sind in das Bordbuch einzutragen. Außerdem ist in diesen Fällen im Flugzeug eine deutlich sichtbare Notiz „UNKLAR“ zu hinterlassen. Der Vorstand ist ebenfalls über im Betrieb aufgetretene Besonderheiten wie harte Landungen etc. zu informieren.

Charterpreise, Mitgliedsbeiträge und Abrechnung

Die gültigen Charterpreise und Mitgliedsbeiträge stehen in der Gebührenordnung.

Die Abrechnung der Charterkosten erfolgt monatlich. Sie werden innerhalb von 7 Tagen durch SEPA-Lastschrift vom Konto eingezogen, sofern ein Mandat vorliegt. Ansonsten sind diese innerhalb von 7 Tagen durch Überweisung auf das Bankkonto des FCM zu begleichen. Gleiches gilt für die Beiträge.

Wird unterwegs getankt oder Öl nachgefüllt, werden die entstandenen Kosten gegen Vorlage der Originalrechnung bis maximal zum gültigen Liter-Preis in EDKA inkl. MwSt. vergütet. Die vorgelegte Rechnung muss die Mindestangaben nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG enthalten. Eine Erstattung der im Ausland angefallenen MwSt. erfolgt nicht.

Außerhalb Aachens (EDKA) anfallende Lande-, Abstell- und Flugsicherungsgebühren sind vom Charterer zu tragen. In EDKA werden zurzeit keine Landegebühren erhoben. Der FCM will so seinen Mitgliedern das regelmäßige Training erleichtern und damit zur Verbesserung der Flugsicherheit beitragen. Hiervon ausgenommen ist die D-EASN, siehe Gebührenordnung.

4. Mindestflugzeiten

Wird ein Flugzeug 1 Tag oder länger reserviert, gelten folgende Regelungen für Mindestflugzeiten pro Tag, die in jedem Fall berechnet werden:

  • Wochenende und Feiertage 2.0 h
  • Werktage außer Samstage 1.0 h

Dies gilt nicht, wenn technische Gründe oder das Wetter das Fliegen nachweislich verhindert haben.

Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand auf Antrag.

5. Reservierung

Die Reservierung, Flugdatenerfassung und Abrechnung erfolgt über die Verwaltungssoftware „Vereinsflieger“ (www.vereinsflieger.de).

Jedes aktive Mitglied erhält einen persönlichen Zugang zum Vereinsflieger. Hier können die persönlichen Lizenzen hochgeladen werden. Nach einer Prüfung der Lizenzen durch den Vorstand erfolgt die Freigabe für die Reservierungen über den Zeitraum der Gültigkeit. Ohne Freigabe darf kein Flugzeug reserviert und geflogen werden.

Die Reservierung muss für jeden Flug, auch kurzfristige Lokalflüge, vorgenommen werden, damit andere Mitglieder die Belegung angezeigt wird. Kann der Flug nicht wie reserviert angetreten werden, ist die Reservierung schnellst möglich anzupassen bzw. zu löschen, um ein verchartern des Fliegers an ein anderes Mitglied zu ermöglichen. Hierrüber werden die Mitglieder automatisch informiert, die in der Warteliste stehen.

6. Flugzeug abholen

Jedes aktive Mitglied erhält auf Anfrage und gegen Kaution einen Schlüssel für den Flugzeughangar (Rolltor-Halle). In der Rolltor-Halle befindet sich ein Tresor mit den Flugzeugschlüsseln und den Bordbüchern. Der Zugangscode für den Tresor ist auf der Übersichtsseite von Vereinsflieger zu finden.

Es ist nicht erforderlich, den Flieger im Reservierungssystem als „abgeholt“ oder „zurückgebracht“ zu melden. Die notwendige Flugvorbereitung ist davon unberührt und selbstverständlich verpflichtend.

Das Hallentor, der Tresor und die Zugangstür sind nach dem Aushallen wieder zu verschließen.

Die Flugzeugschlüssel und das Bordbuch dürfen nicht bereits einen oder mehrere Tage vor dem Antritt des Fluges mitgenommen werden.

6. Flugzeug zurückbringen

Nach dem Flug ist der Pilot dafür verantwortlich die Flugdaten in das Bordbuch einzutragen und auch auf Vereinsflieger zu erfassen.

Das Flugzeug ist zu sichern, zu reinigen und abzuschließen. Der Flugzeugschlüssel ist zusammen mit dem ausgefüllten Bordbuch zurück in den Tresor zu legen.

Wird eine Reservierung nicht bis zum Ende ausgenutzt, d.h. das Flugzeug könnte noch einmal verchartert werden, ist die Reservierung entsprechend einzukürzen (Siehe Reservierung).

Das Hallentor, der Tresor und die Zugangstür sind nach dem Einhallen wieder zu verschließen.

Siehe auch §2 Pflichten des Piloten.

8. Versicherung und Haftung

Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen sind die FCM-Flugzeuge zurzeit wie folgt versichert:

  • Halter-und Passagierhaftpflicht: (CSL) 5.000.000,– €
  • Passagierhaftpflicht: (CSL) 600.000,– € / je Passagier
  • Kaskoversicherung: mit 2.000,– € Selbstbeteiligung (nicht D-MUDR)

Auf Antrag und durch Zahlung eines Jahresbeitrags kann die Selbstbeteiligung auf 1.000,– € reduziert werden. Der Jahresbeitrag hierfür ist der Gebührenordnung zu entnehmen.

Die aktuellen gültigen Deckungssummen sind dem Versicherungsnachweis im Bordbuch zu entnehmen.

Bei Flügen in Länder mit weiterreichenden Anforderungen an den Versicherungsschutz muss ein entsprechender Abschluss rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Reiseantritt) beim Vorstand angefordert werden. Flüge von und nach sowie in den USA oder Kanada sind nicht versichert und müssen ebenfalls beim Vorstand rechtzeitig (mindestens 1 Monat vor Reiseantritt) angefordert werden. Für Schäden, die nicht durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind, haftet grundsätzlich der verantwortliche Pilot, in Zweifelsfällen der Charterer.

9. Luftsportgerät D-MUDR

Für die Benutzung der Sunny D-MUDR gelten andere Versicherungs- und Haftungsbedingungen. Bevor die Sunny gechartert und geflogen werden kann, muss mit Jörn Lachmann ein separater Chartervertrag abgeschlossen werden.

10. Sanktionen

Bei Regelverstößen ist der Vorstand berechtigt, z.B. die folgenden Sanktionen zu verhängen:

  • Kleiner Regelverstoß: 25,– € z. B. Lfz nicht korrekt geputzt
  • Großer Regelverstoß: bis 250,– € z. B. Fliegen ohne gültige Lizenz

Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Regeln oder gegen Anweisungen des FCM, sowie gegen gesetzliche Vorgaben, kann der Vorstand diese Mitglieder befristet oder auf Dauer von der Charterung der Clubflugzeuge aussperren bzw. ein Startverbot auf den Flugzeugen des FCM verhängen.

Genehmigt und gültig ab 10.10.2020
Der FCM-Vorstand